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Waldgestaltung

Die Forstwirtschaft wird in den Staatsforsten in Anlehnung an die für die Oberförstereien für 10 Jahre erstellten Waldgestaltungspläne realisiert. Sie wird für die Staatsforste durch Fachstellen, z.B. das Büro für die Waldeinrichtung und Waldgeodäsie betrieben. Die Waldeinrichtungspläne werden nach den Abstimmungen, an denen auch die Gesellschaft teilnimmt, mit dem Bescheid des Umweltministeriums genehmigt.

Der Planerstellung liegt immer eine gründliche Inventur und Beurteilung des Waldzustandes zugrunde.Die Förster legen genau solche Waldeigenschaften, wie die Struktur, der Bau, das Alter, die Artenzusammensetzung, der Gesundheitszustand, die Boden- und Siedlungsverhältnisse fest.

Der Waldeinrichtungsplan umfasst u.a.:

  • die Beschreibung der Wälder und der zu bewaldenden Böden,

  • die Analyse der Forstwirtschaft in der vergangenen Periode,

  • das Naturschutzprogramm,

  • die Festlegung der Aufgaben zur Holzgewinnung, Bewaldungen und Erneuerungen, der Waldpflege und dem Waldschutz, der Jagdwirtschaft und Errichtung der Waldinfrastruktur (Gebäude, Straßen).

Die Forstwirtschaft wird in Anlehnung an die Walderrichtungspläne geführt. Foto: Archiv der Oberförsterei Lipinki.

Der aktuelle Walderrichtungsplan für die Oberförsterei Lipinki gilt für die Jahre 2010 - 2013 und ist im Bulletin der Öffentlichen Information zu finden.